Tipps für den Urlaub Diese Reiserechte sollten Sie kennen

Ärger mit der Fluggesellschaft? Plötzlich krank im Urlaub? Unterwegs mit Hund? Die Mitbringsel kommen nicht durch den Zoll? Damit der Urlaub zur schönsten Zeit des Jahres wird, sollten Reisende ihre Rechte kennen.

Tipps und wichtige AdressenUrlaub soll Spaß machen und Erholung bringen. Für den Fall, dass unterwegs mal etwas schief geht, sollten Reisende jedoch ihre Rechte und wichtige Anlaufstellen kennen. In manchen Ländern sind auch besondere Regeln zu beachten. Die Europäischen Kommission gibt hilfreiche Tipps. Quelle: dpa
Wer hilft, wenn ich im Urlaub krank werde oder mich verletze?Wer innerhalb der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz verreist, sollte sich von seiner Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ausstellen lassen. Diese bekommen Versicherte kostenlos. Wer krank wird oder sich verletzt, bekommt dringend erforderliche Behandlungen dadurch zu den gleichen Bedingungen wie die Menschen, die in dem betreffenden Land versichert sind. Für detaillierte Informationen unterwegs bietet die Europäische Kommission für das Smartphone eine App „Europäische Krankenversicherung“. Dort findet sich unter anderem eine Liste der Behandlungen und Kosten, die abgedeckt sind. Quelle: dpa-dpaweb
Wer hilft in Ländern außerhalb der EU, in denen das eigene Land keine Botschaft hat?Alle Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind automatisch auch Unionsbürger und haben Anspruch auf konsularische Unterstützung, wenn sie sich außerhalb der EU aufhalten. Sie können in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe bitten, wenn sie beispielsweise verhaftet wurden, einen schweren Unfall hatten oder wichtige Dokumente verloren haben.Detaillierte Informationen finden Bürger auf den Seiten der EU-Kommission . Quelle: dpa
Wo bekomme ich Hilfe, wenn mein Kind vermisst wird?Vermisste Kinder können in allen EU-Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Notrufnummer 116 000 gemeldet werden. Anrufer werden dort mit einer erfahrenen Organisation verbunden, die Unterstützung und praktische Hilfe psychologischer Art oder in Rechts- und Verwaltungsfragen leisten kann. Quelle: dpa
Was tun, wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wurde?Für alle Urlauber – egal ob Pauschal- oder Individualreisende – gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Demnach muss die Transportgesellschaft ihre Passagiere entschädigen, wenn ihr Flug oder ihre Reise mehrere Stunden verspätet ist. Falls die Reise annulliert wird und eine Übernachtung in einem Hotel, das sich nicht am Bestimmungsort befindet, notwendig ist, muss die Fluglinie oder die Bahngesellschaft die Rechnung bezahlen. Passagiere sollten sich vor Reiseantritt über ihre Rechte informieren. Quelle: dpa
Reiserechte für unterwegs mit einer App für das SmartphoneDamit sich Reisende auch unterwegs schnell über ihre Rechte informieren können, hat die Europäische Kommission eine kostenlose Anwendung für das Smartphone herausgegeben. Die Anwendung gibt es für Android, Apple iOS, Blackberry und Windows Phone. Nutzer können zwischen 22 Sprachen wählen. Unter dem Stichwort „Your Rights“ können Verbraucher die App auf ihr Smartphone herunterladen. Online führt ein QR-Code zur App, der mit dem Smartphone eingescannt werden kann. Quelle: obs
Welche besonderen Rechte habe ich als Reisender mit einer Behinderung?Die EU-Vorschriften im Bereich der Flug- und Fahrgastrechte schützen Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung auf Flug- und Bahnreisen und ermöglichen ihnen den gleichen Zugang zur Mobilität wie allen anderen Bürgern auch. Sind Menschen mit Behinderung mit dem Pkw unterwegs und haben in ihrem Heimatland Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, haben sie in ganz Europa Anspruch darauf. Sie benötigen dafür das Standardmuster für den EU-weit einheitlichen Parkausweis für Behinderte. Quelle: ZBSP
Wie kann ich meine Rechte durchsetzen, wenn der Reiseveranstalter pleite ist?Wer eine Pauschalreise gebucht hat, genießt besondere Rechte. Diese sind in der Pauschalreisen-Richtlinie festgehalten und gelten für alle europäischen Verbraucher. Jeder, der seine Reise als Paket komplett bei einem Reiseveranstalter bucht, gilt als Pauschalreisender. Auch, wenn der Urlauber zwar auf eigene Faust anreist, aber das Hotel nicht beim Hotelier, sondern über einen Reiseveranstalter bucht, gilt das Pauschalreiserecht. Der Schutz durch die Richtlinie erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für die zu erbringenden Leistungen und den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters oder Luftverkehrsunternehmens. Quelle: dapd
Wie kann man auf Reisen möglichst günstig telefonieren?Seit dem 1. Juli 2014 können Telefonkunden in anderen Ländern der EU günstiger mobil telefonieren und surfen. Besonders das mobile Internetroaming ist nun günstiger. Verbraucherschützer raten aber dennoch, sich die Datenangebote genau anzuschauen. Für abgehende Telefonate darf der Minutenpreis jetzt nur noch 19 Cent plus Mehrwertsteuer betragen, für eingehende fünf Cent pro Minute (plus Mehrwertsteuer). Und eine SMS darf höchsten sechs Cent (plus Mehrwertsteuer) kosten. Quelle: obs
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Vierbeiner in der EU in den Urlaub mitnehmen möchte?Wer mit dem Haustier verreisen will, muss einige Vorbereitungen treffen. So müssen Hund, Katze oder Frettchen für eine Reise innerhalb der EU gegen Tollwut geimpft sein. Als Beleg ist ein Heimtierausweis nötig. Bei Reisen nach Irland, Finnland, Malta oder ins Vereinigte Königreich muss das Haustier zusätzlich gegen Parasiten behandelt werden. Auch dazu gibt es eine Übersicht der EU-Kommission und zusätzliche Informationen. Quelle: dpa
Darf ich Fleisch oder Käse aus dem Ausland mitbringen?Mitbringsel aus dem Urlaub sind beliebt, doch wer in Nicht-EU-Länder reist, sollte kein Fleisch und keine Milchprodukte mitbringen, denn die Einfuhr ist illegal. Ausnahmen gelten für einige Nachbarstaaten: Aus Grönland, Island oder den Färöer Inseln dürfen bis zu zehn Kilogramm von bestimmten tierischen Erzeugnissen, Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtiernahrung mitgebracht werden. Diese Erzeugnisse müssen jedoch in versiegelten Verpackungen transportiert werden und dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm wiegen oder vor dem Öffnen gekühlt werden müssen. Quelle: AP
Wer hilft, wenn ich bei Einkäufen im Urlaub Probleme hatte?Bei allen Verbraucherrechtsfragen erhalten Bürger der EU, Islands sowie Norwegens kostenlose Unterstützung vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ihres Landes. Das EVZ Deutschland befindet sich in Kehl am Rhein und verfügt im Norden über einen Standort in Kiel. Quelle: dpa
Im Urlaub etwas gekauft und schon ist es kaputt – welche Rechte habe ich?Unabhängig davon, wo man in der EU einkauft: EU-weit gelten grundlegende Verbraucherrechte. Zwei-Jahres-Garantie: In diesem Zeitraum muss der Verkäufer mangelhafte Waren kostenlos reparieren oder Ersatz liefern. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, besteht Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises. Gewerbliche Garantien können die Mindestgarantie von zwei Jahren nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Die EU-Verbraucherrechte gelten für alle Waren oder Dienstleistungen, die in einer Verkaufsstelle in der EU erworben wurden. Quelle: dpa
Mein Urlaub war so schön, dass ich ein Timesharing in derselben Ferienanlage kaufen möchte. Was muss ich beachten?Gemäß den EU-Regeln müssen Anbieter von Teilnutzungsverträgen den Kunden rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung detaillierte Auskünfte erteilen – unter anderem über den zu zahlenden Preis, das Produkt und den genauen Zeitraum sowie die genaue Dauer des Aufenthalts, zu dem der Vertrag den Kunden berechtigt. Diese Informationen sind, wenn der Kunde dies wünscht, in seiner Sprache bereitzustellen. Zudem darf der Kunde innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen von einem Vertrag zurücktreten, Gewerbetreibende dürfen in diesem Zeitraum keinerlei Anzahlung oder Kaution von ihm verlangen. Vor Vertragsschluss hat der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf das bestehende Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist sowie auf das während dieses Zeitraums geltende Anzahlungsverbot aufmerksam zu machen. Quelle: dpa
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