Den IT-Manager Grebe und seine Genossenschaft treibt die Rechtsunsicherheit trotz der Auseinandersetzung mit SAP sogar noch enger in dessen Umarmung: Für eine neue Kundenmanagement-Software hatte der IT-Chef ursprünglich mit Salesforce geliebäugelt, will nun aber doch das vergleichbare Produkt von SAP kaufen: „Denn jede Nicht-SAP-Lösung wird wegen der Kosten für indirekte Nutzung noch teurer für uns“, sagt Grebe.
Der amerikanische SAP-Partner Corevist – Anbieter einer E-Commerce-Lösung für Unternehmen –, will sich SAPs Gebaren nicht länger gefallen lassen. Vorstand Sam Bayer berichtet von mehreren Fällen, in denen SAP-Vertriebler gegenüber Kunden eine kostenlose indirekte Nutzung angeboten hätten – aber nur, wenn der Kunde das SAP-Produkt Hybris statt Konkurrenzlösungen einsetze. Bei Fremdlösungen wie der von Corevist seien dagegen teure Lizenzzuschläge für den indirekten Zugriff auf SAP-Daten erhoben worden. „Seit dem Diageo-Urteil beobachten wir und andere Drittanbieter, ob SAP-Vertriebsmitarbeiter möglicherweise gegen US-Kartellrecht verstoßen“, sagt Bayer.
Bayer hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Kartellrechtler Barak Richman, Juraprofessor an der Duke Universität in Durham im US-Bundesstaat North Carolina, sieht Bayers Verdacht bekräftigt: „Zum einen könnte SAP illegalerweise seine Unternehmenssoftware mit dem Zusatzprodukt Hybris gebündelt haben. Zum anderen könnte das Erheben von Lizenzen für Drittanbieter eine illegale Weigerung zum Handel mit anderen Anbietern von Drittlösungen darstellen“, schreibt er in seinem Gutachten, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Auf Anfrage wollte SAP die Vorwürfe von Corevist und das Richman-Gutachten nicht kommentieren.
„Wahrscheinliche“ Verstöße gegen EU-Urheberrecht
Auch deutsche Juristen teilen die Sichtweise der Amerikaner: „Die derzeitigen Bestimmungen von SAP zur indirekten Nutzung verstoßen wahrscheinlich gegen das europäische Urheberrecht“, sagt etwa Michael Karger, Fachanwalt für Informationstechnologierecht von der Kanzlei TCI Rechtsanwälte. Er berät die DSAG. Zwar räume das Urheberrecht SAP gewisse Copyright-Rechte ein – aber setze auch Grenzen und Pflichten: „Der Grundgedanke im Software-Urheberrecht in der EU heißt Interoperabilität: Jeder hat das Recht, Software herzustellen – er muss diese aber über Schnittstellen gegenüber Drittanwendern öffnen, um Innovationen zu ermöglichen.“
Auch Malte Grützmacher, Experte für das Softwareurheberrecht und Partner bei der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle sieht das ähnlich: „Laut der Computerprogramm-Richtlinie der EU sollen die Grundlagen der Schnittstellen lizenzfrei sein“, so Grützmacher.
Die Anwendervereinigung DSAG möchte weiteren Fällen wie der Genossenschaft aus Nordrhein-Westfalen vorbeugen: „Das Lesen kundeneigener SAP-Daten aus Fremdsystemen heraus und das Herstellen von Interoperabilität müssen kostenlos sein“, präzisiert DSAG-Vize Oczko die Forderung des Verbands. Angesichts des Entrüstungssturms von Kunden und Partnern hat SAP nun Besserung gelobt: „Bis zum Jahresende wollen wir eine Lösung präsentieren, die beiden Seiten gerecht wird“, versprach SAP-Vorstand Michael Kleinemeier den Nutzern. Ob das den vergrätzten Kunden reicht, wird sich dann zeigen müssen.