Geldanlage nach der Hochzeit Sechs Spartipps für Braut und Bräutigam

Eine Hochzeitsfeier ist ein ziemlich teurer Spaß. Doch zumindest ein Teil des Geldes lässt sich wieder reinholen - wenn Frischvermählte ein paar Spartipps beachten.

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Quelle: Marcel Stahn

Das schicke Kleid, eine ausgefallene Location und die mehrstöckige Torte vom Konditor – Heiraten ist nicht billig. Laut Hochzeitsportal24.de lassen sich Paare die Feier im Durchschnitt rund 13.000 Euro kosten.

Offenbar wird das Fest bei vielen teurer als geplant. Denn laut einer Umfrage der CreditPlus Bank würde die Mehrheit der Deutschen gerne maximal 5000 Euro für die Hochzeit berappen.

Allerdings kann ein Teil der zusätzlichen Ausgaben mit ein paar Sparmaßnahmen im Anschluss wieder reingeholt werden. Dann nämlich, wenn die Frischverheirateten einige Spartricks beachten.

Die 10 besten Spartipps für Paare
EhegattensplittingEhegattensplitting gibt es sowohl für verheiratete Paare und seit diesem Jahr auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das hat der Bundestag Ende Juni nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Neuerungen wirken rückwirkend zum 1. August 2001, denn damals trat das Lebensparternschaftsgesetz in Kraft. Damit werden Ehegatten und Lebenspartner einkommensteuerrechtlich gleichgestellt. Wilde Ehen und sonstige Formen des menschlichen Zusammenlebens haben leider Pech. Bei Paaren lohnt sich das Splitting besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Schließlich wird hierbei das Gesamteinkommen beider Partner addiert und dann gleichmäßig auf beide verteilt - zumindest rechnerisch. Dadurch muss ein deutlich geringerer Steuersatz bezahlt werden, als bei der alleinigen Veranlagung. Je geringer die Gehaltsunterschiede, desto geringer fällt allerdings auch die Ersparnis aus. Quelle: dpa
Wahl der SteuerklasseAuch die Wahl der Steuerklasse bleibt verheirateten Paaren vorbehalten. Während Singles in der Steuerklasse eins vom Finanzamt voll zur Kasse gebeten werden, können Ehepaare wählen, ob sie nach Steuerklasse vier oder drei und fünf veranlagt werden wollen. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet es sich an, dass sich beide für Klasse vier entscheiden. Verdient einer mehr, bringt also 60 Prozent oder mehr des Gesamteinkommens nach Hause, sollte er Steuerklasse drei wählen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen bekäme dann Klasse fünf. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Doppelter Sparer-PauschbetragJedem Steuerzahler steht ein jährlicher Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Heißt: Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Bei Kapitaleinkünften oberhalb dieser Grenze wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare kommen in den Genuss eines doppelten Pauschbetrags: Bei ihnen greift die Abgeltungssteuer also erst oberhalb von 1602 Euro Kapitalerträgen. Dabei ist es egal, ob ein Partner 1500 Euro aus Aktien und Fonds bekommt und der andere 100 Euro, oder ob beide in etwas gleich viel Geld bekommen. Quelle: dpa
Kostenlose KrankenversicherungBei Ehepartnern kann sich der Partner, der kein Einkommen oder einen Minijob hat, kostenlos über den Ehepartner mitversichern. Das gilt auch für gemeinsame Kinder. Diesen Vorteil bieten allerdings nur gesetzliche Versicherungen an, bei den Privaten gilt: pro Person ein Vertrag. Quelle: dpa
HausratsversicherungPaare, die zusammen wohnen - ob mit oder ohne Trauschein - können sich viele Kosten bei Versicherungen sparen. Haben beispielsweise beide eine Hausratsversicherung, empfiehlt es sich, die neuere von beiden zu kündigen, sprich: die, die zuletzt abgeschlossen wurde. Hat dagegen nur einer von beiden eine Hausratsversicherung, kann er den Partner in seinen Vertrag mitaufnehmen. Allerdings sollten Paare dann prüfen, ob die versicherte Summe in diesem Fall erhöht werden muss. Quelle: dpa
HaftpflichtAuch bei der Haftpflichtversicherung genügt eine Police, so lange beide Partner im selben Haushalt leben. In einen solchen gemeinsamen Vertrag können auch im Haushalt lebende Kinder miteinbezogen werden. Wer allerdings Eigentum des mitversicherten Partners beschädigt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Quelle: dpa
RechtschutzversicherungDie Rechtschutzversicherungen ist eine Erfindung für notorische Prozesshansel. Gehören beide Partner zu dieser doch recht weit verbreiteten Spezies, reicht eine Police. Das gilt allerdings auch nur bei einem gemeinsamen Hausstand. Bei Rechtsstreitigkeiten untereinander nutzt die Police allerdings nichts. Quelle: dpa

 

1. Steuerklasse prüfen

Das Kernargument für die Finanz-Romantiker. Die Institution Ehe wird weiterhin vom Staat geschützt, durch das Ehegatten-Splitting soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden. Davon profitieren insbesondere Paare, bei denen der eine sehr viel und der andere wenig verdient. Hauptprofiteure sind Familien, bei denen ein Partner erwerbstätig ist und der andere sich um die Kinder kümmert.

Um vom Splitting zu profitieren, muss die richtige Steuerklasse genutzt werden. Dadurch kann die Steuerlast auf beide Partner verteilt werden, Eheleute werden gemeinsam veranlagt.

Die Rechnung ist relativ einfach: Derjenige mit dem höheren Einkommen wählt die günstigere Steuerklasse III. Zwar muss derjenige mit weniger Verdienst Steuerklasse V nehmen. In der Regel gleicht das die Ersparnis beim Mehrverdiener allerdings aus. Es wird also bei dieser Kombination davon ausgegangen, dass die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. Der Gesetzgeber geht bei seinen Berechnungen von einem Verhältnis von 60:40 aus.

Aber Vorsicht: Wer sich nach der Hochzeit für diese Steuerklassen-Kombi entscheidet, muss in Zukunft jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Denn bei einer Kombi aus Steuerklasse III und V kommt es häufig zu Steuernach- oder Rückzahlungen, wenn das Einkommensverhältnis nicht wie angenommen bei 60:40 liegt.  

Wer bei seinem Finanzamt keinen Antrag auf Wechsel in Steuerklasse V beziehungsweise III stellt, wird als Verheirateter automatisch in Steuerklasse IV eingruppiert. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ehemann und -frau jeweils gleich viel verdienen. Eine Änderung der Klasse kann jederzeit beantragt werden. Geht der Antrag vor dem 30. November eines Jahres ein, wird er noch für den entsprechenden Zeitraum berücksichtigt.  

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