Das schicke Kleid, eine ausgefallene Location und die mehrstöckige Torte vom Konditor – Heiraten ist nicht billig. Laut Hochzeitsportal24.de lassen sich Paare die Feier im Durchschnitt rund 13.000 Euro kosten.
Offenbar wird das Fest bei vielen teurer als geplant. Denn laut einer Umfrage der CreditPlus Bank würde die Mehrheit der Deutschen gerne maximal 5000 Euro für die Hochzeit berappen.
Allerdings kann ein Teil der zusätzlichen Ausgaben mit ein paar Sparmaßnahmen im Anschluss wieder reingeholt werden. Dann nämlich, wenn die Frischverheirateten einige Spartricks beachten.
1. Steuerklasse prüfen
Das Kernargument für die Finanz-Romantiker. Die Institution Ehe wird weiterhin vom Staat geschützt, durch das Ehegatten-Splitting soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden. Davon profitieren insbesondere Paare, bei denen der eine sehr viel und der andere wenig verdient. Hauptprofiteure sind Familien, bei denen ein Partner erwerbstätig ist und der andere sich um die Kinder kümmert.
Um vom Splitting zu profitieren, muss die richtige Steuerklasse genutzt werden. Dadurch kann die Steuerlast auf beide Partner verteilt werden, Eheleute werden gemeinsam veranlagt.
Die Rechnung ist relativ einfach: Derjenige mit dem höheren Einkommen wählt die günstigere Steuerklasse III. Zwar muss derjenige mit weniger Verdienst Steuerklasse V nehmen. In der Regel gleicht das die Ersparnis beim Mehrverdiener allerdings aus. Es wird also bei dieser Kombination davon ausgegangen, dass die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. Der Gesetzgeber geht bei seinen Berechnungen von einem Verhältnis von 60:40 aus.
Aber Vorsicht: Wer sich nach der Hochzeit für diese Steuerklassen-Kombi entscheidet, muss in Zukunft jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Denn bei einer Kombi aus Steuerklasse III und V kommt es häufig zu Steuernach- oder Rückzahlungen, wenn das Einkommensverhältnis nicht wie angenommen bei 60:40 liegt.
Wer bei seinem Finanzamt keinen Antrag auf Wechsel in Steuerklasse V beziehungsweise III stellt, wird als Verheirateter automatisch in Steuerklasse IV eingruppiert. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ehemann und -frau jeweils gleich viel verdienen. Eine Änderung der Klasse kann jederzeit beantragt werden. Geht der Antrag vor dem 30. November eines Jahres ein, wird er noch für den entsprechenden Zeitraum berücksichtigt.