Vermögen Die Deutschen vererben so viel wie nie

Nie zuvor hatten die Deutschen so viel zu vererben. Deshalb balgt sich um diesen Wohlstand eine ganze Wohltätigkeitsindustrie. Eine Reise zu den Gebern und den Nehmern im Geschäft mit dem Guten.

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Zankapfel Erbe - die größten Fallstricke
Emotional überfordertWenn Partner oder Eltern sterben, ist das eine hohe emotionale Belastung. Aber auch eine große Erbschaft kann auf die Psyche schlagen. Das kann sich unterschiedlich auswirken. Nicht selten rutschen die Erben ab oder schlagen über die Stränge. Das Ergebnis ist dasselbe: Das Erbe wird verprasst, für Autos, Reisen, Partys. Mit entsprechenden Regelungen – etwas einer Dauertestamentsvollstreckung mit monatlichen Auszahlungen – kann dem entgegengewirkt werden. Quelle: dpa
Kein TestamentLiegt kein schriftliches und unterschriebenes Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge – auch wenn der Erblasser mündlich einen anderen letzten Willen ausgesprochen hat. Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Partner. Gibt es Kinder, egal ob ehelich oder unehelich, bekommt der Ehepartner 50 Prozent und die Kinder teilen sich die verbleibenden 50 Prozent. Quelle: dpa
Langfristige BindungDas Berliner Testament ist beliebt und weit verbreitet. Doch es hat seine Tücken, denn es zementiert eine einmal getroffene Regelung. Bei dieser Testamentsform, setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide tot sind, erben die Kinder. Diese Quote kann ein überlebender Elternteil im Nachhinein nicht verändern. Es sei denn, es gibt eine Klausel, die dies erlaubt. Ein neues Testament des länger Lebenden gilt nicht - das Berliner Testament geht immer vor. Quelle: dpa
Pflichtteilsstrafklausel und Jastrow’schen KlauselHat nun ein Ehepaar ein solches Berliner Testament und ein Ehepartner verstirbt, ist der Überlebende Partner erst einmal Alleinerbe. Steckt nun das ganze Vermögen des Paares in einem Grundstück mit Häuschen und die Kinder fordern ihren Pflichtteil, muss der überlebende Partner Haus und Hof verkaufen, um die Kinder auszubezahlen. Verhindern lässt sich solch ein Fall mittels der Pflichtteilsstrafklausel im Testament. Dabei verfügt das Paar, dass ein Kind, das beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil einfordert, beim Tod des zweiten Elternteils enterbt ist. Wer also jetzt gierig ist und beispielsweise die Mutter zum Verkauf des Häuschens zwingt, soll bei deren Tod leer ausgehen. Im Falle der Jastrow’schen Klausel ist das Prinzip umgekehrt: Es droht also keine Strafe für Gierige, sondern eine Belohnung für Geduldige. Verzichtet ein Kind auf seinen Pflichtteil, wenn Vater oder Mutter sterben, bekommt das Kind beim Tod des anderen Elternteils quasi eine Bonuszahlung. Quelle: dpa
EnterbenDas eigene Kind vollständig zu enterben - ihm also auch den Pflichtteil zu verwehren, ist nur möglich, wenn - der Erbnehmer versucht hat, den Erblasser oder ein anderes Familienmitglied schwer zu verletzen oder zu töten - der Erbnehmer ein Verbrechen begangen hat, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung geahndet wurde und es für den Erblasser unzumutbar wird, seinen Nachlass - mit dieser Person zu teilen - wenn der Erbnehmer eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzte Quelle: dpa
Fehlerhaftes TestamentDer letzte Wille ist oft falsch oder missverständlich formuliert. Immerhin ein Drittel der Deutschen hat in einer Studie angegeben, sich mit Begriffen wie „gesetzlicher Erbfolge“ oder „Pflichtteil“ nicht auszukennen. Juristische Begriffe werden deshalb in Testamenten oft falsch verwendet oder verwechselt. Häufig sind sie deshalb so geschrieben, dass Fachleute sie auslegen müssen. Die Folge: Der letzte Wille ist nicht so umsetzbar, wie vom Erblasser gewollt. Quelle: dpa
Erbschaftssteuer nicht eingeplantNächste Angehörige – das sind Ehepartner, Kinder und Enkel – haben Freibeträge. Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder immerhin noch 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Erst wenn die Erbschaft diese übertrifft, greift der Fiskus zu. Doch häufig ist für die fällig werdende Erbschaftssteuer nicht genügend Geld auf dem Konto. Besteht ein Begünstigter auf schnelle Auszahlung, müssen Immobilien, Wertpapiere oder Kunstgegenstände veräußert werden. Quelle: dpa

Der Papst hat Otto Gies nicht beeindruckt. Jedenfalls will er sich das nicht anmerken lassen. Ein ganz normaler Mann sei Franziskus, sagt Gies, eine halbe Stunde nachdem er den Vatikan verlassen hat: die Baumwollsoutane, der Fischerring, natürlich. Ansonsten: bescheiden, zurückgenommen, freundlich. Das sind die Adjektive, die Gies einfallen, während er an der Hotelbar in Rom cappuccinorührend über seine Begegnung mit Gottes Stellvertreter auf Erden nachdenkt.

Eigentlich war Otto Gies natürlich doch aufgeregt. Furchtbar aufgeregt sogar. Denn der Papst – das ist auch für ihn, den hessischen Protestanten, etwas Besonderes. 28 Jahre lang, bis zum Dezember 2016, war Gies Unternehmer. Er führte die Geschäfte der Hamburger Firma 3B Scientific. Eines Mittelständlers, der in über 100 Ländern für seine medizinischen Lehrmaterialien berühmt ist: für mannshohe Skelette und lebensecht aussehende Schädel aus Kunststoff etwa. Er hat Karriere gemacht mit diesen Plastikgerippen. Und keine schlechte.

Von dem Geld, das sich so im Laufe des Unternehmerlebens ansammelte, konnte und wollte Gies immer schon etwas abgeben: an Waisen in Vietnam, als Pate an einen Flüchtling in Deutschland, als Spender an die Unesco, World Vision oder die Kindernothilfe. Sein Traum aber war es schon lange, eine eigene Stiftung zu haben. Ein Traum, den er sich nun, da er im Ruhestand ist, endlich erfüllt hat.

Checkliste: So finden Erben Schweizer Konten

Die „Crossroads Foundation“ ist auch der Grund, warum Gies an diesem Wintermorgen den Papst besucht – der Kontakt kam durch seinen Mittelstandsverband BVMW zustande. Also hat Gies daheim geübt, sich richtig zu verbeugen. Schließlich gab es nach dem Benefizkonzert für Obdachlose noch ein Treffen mit seiner Heiligkeit – inklusive Handkuss.

Eine Million Euro hat Gies in sein Stiftungsprojekt gesteckt. Sein Erbe. Und von nun an auch: sein Vermächtnis. „Meine Kinder sind für ihr eigenes Schicksal verantwortlich“, sagt der 65-Jährige. Seiner Familie und ihm gehe es gut. Das Geld werde dort gebraucht, wo es Not gebe und seine Hilfe nötig sei.

Jedes Jahr, so schätzen Statistiker, wird in Deutschland ein Vermögen von 250 Milliarden Euro vererbt. Allein bis 2020 also wird es rund eine Billion Euro übertragen. Es ist der kaum vorstellbare aufgetürmte Reichtum seit den Wirtschaftswunderjahren, multipliziert mit Fleiß und Sparergeist.

In einem Wahljahr wie diesem ist es unvermeidlich, dass über diesen Wohlstand gesprochen wird. Wobei – gesprochen? Eine viel zu harmlose Formulierung: Dieses Geld wird von Politikern problematisiert und instrumentalisiert, entweder gehasst oder geschützt, von links als Erbsünde der Ungerechtigkeit gebrandmarkt oder von rechts als Schutzkapital deutscher Arbeitsplätze geheiligt. Vergessen werden in dieser Debatte Menschen wie Gies: Stille Wohlhabende im Land, die dem alten – allzu oft nur so dahingesagten – Wort vom Eigentum, das verpflichtet, ihre ganz eigene Prägung beifügen: als Vermögen, das sie dazu befähigt, die Nachwelt ein kleines bisschen besser zu machen.

Was die Deutschen erben werden
Eine aktuelle Studie der Deutschen Bank zeigt: Viele Erben dürfen sich über Wohneigentum freuen. Bis 2060 werden laut Studie Wohnimmobilien im Wert von 2,7 Billionen Euro vererbt.Quelle: Deutsche Bank Quelle: dpa
Aber auch in den nächsten fünf Jahren bis 2020 ist das Erbvolumen bei dem Immobilien gewaltig. Immobilien im Wert von 100 Milliarden Euro sollen bis dahin vererbt werden. Den größten Anteil mit fast 60 Prozent machen Wohnimmobilien aus. Quelle: dpa
Die Studie macht aber auch auf einen Missstand aufmerksam. Es gibt in Deutschland aufgrund der alternden Bevölkerung einen Bedarf an barrierefreien Wohnungen für Senioren. 750.000 altersgerechte Wohnung fehlen demnach aktuell in Deutschland. Quelle: dpa
Von den circa acht Millionen reinen Seniorenhaushalten, leben 50 Prozent in Wohnungen die vor 40 Jahren gebaut wurden. Nur fünf Prozent leben bereits in einer barrierefreien Wohnung, so die Studie. Quelle: dpa
Aus diesem Mangel an altersgerechten Wohnungen und einer immer älter werdenden Bevölkerung werden in den kommenden Jahr massive Investitionen fällig. Die Studie schätzt das nötige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren auf 40 Milliarden Euro. Quelle: dpa
Die Studie schlägt vor, das Bedarfsproblem als Generationenprojekt aufzufassen. Viele ältere Leute überlassen schon vor ihrem Tod den Nachkommen das Haus, bleiben aber zunächst darin wohnen. Die Verfasser der Studie schlagen vor, dass die Erben als Gegenzug der Schenkung die Immobilie altersgerecht sanieren. Quelle: dpa
Alternativ zur Renovierung schlagen die Verfasser vor, die älteren Generationen sollten früher ausziehen und dafür von den Nachkommen die Kosten für einen anderen Alterswohnsitz tragen. Quelle: dpa

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen katalogisiert diesen Geist jährlich in einem umfangreichen Spendenalmanach. Es gibt dort verlässliche Zahlen für einen Teilbereich, mit dem man sich dem Ganzen gut nähern kann: Noch 2002 vermachten die Deutschen allein den Organisationen, die das geprüfte Spenden-Siegel tragen, 76 Millionen Euro per Nachlass. 2013 – aktuellere Zahlen gibt es noch nicht – waren es 191 Millionen Euro. Kein anderer Posten in der deutschen Spendenstatistik hat sich so dynamisch nach oben entwickelt. Und rechnet man diesen Ausschnitt auf das gesamte Spendenwesen hoch, dann erreicht die Summe aus Erbschaften und Nachlässen schon die Milliardengrenze.

70 Jahre nach dem Ende des Krieges macht die reich gewordene deutsche Gesellschaft so eine neue Erfahrung mit sich selbst: Der Nachlass soll erstmals nicht nur das Leben der nächsten Generation sichern, sondern kann im Überfluss verteilt werden. Für so manchen Erblasser stellt sich deshalb eine bislang unerhörte Frage: Was bleibt von mir? Und: für wen?

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