Firmenwagen leasen? Für wen sich Auto-Leasing wirklich lohnt

Seite 3/5

Regelmäßige Wartung und Fahrzeugrückgabe


Wartung

Grundsätzlich gilt: Mit einem Leasingfahrzeug müssen Mieter pfleglich umgehen. Nicht-altersbedingte Macken, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, gehen nämlich auf ihre Kosten. Vor Mehrkosten wegen kleiner Kratzer im Lack oder Beulen sind Kunden allerdings in der Regel gefeit. Diese zählen gemeinhin als übliche Gebrauchsspuren.

Allerdings verpflichtet sich der Kunde bei Leasingverträgen in der Regel zu einer selbstständigen regelmäßigen Pflege des Fahrzeugs – vom Full-Service-Leasing mal abgesehen.

Inspektionen und Wartungsarbeiten müssen regelmäßig durchgeführt werden. Wichtig dabei: Es besteht die Verpflichtung zu "fachgerechter Wartung". Deshalb empfehlen Experten geprüfte Fachwerkstätten aufzusuchen – ansonsten könnte es letztendlich Ärger mit dem Leasingunternehmen geben: "Wichtig ist eine pflegliche Behandlung des Fahrzeuges während der gesamten Laufzeit. Ebenso sollten alle Wartungsintervalle eingehalten werden. Hierbei sollte auch beachtet werden, welche Reparaturbetriebe durch den Leasinggeber anerkannt werden", so der Tipp von Uwe Richter, Projektmanager beim TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten. "Zudem sollten Leasingnehmer während der Laufzeit auf eine lückenlose Dokumentation von Wartungen und Reparaturen achten."

Also sollten Rechnungen als Belege für die ordnungsgemäß durchgeführten Wartungen und Reparaturen immer aufbewahrt werden, um bei der Fahrzeugrückgabe keinen Nachweis säumig zu bleiben, dass das Fahrzeug den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend pfleglich behandelt wurde. Andernfalls könnten schnell Mehrkosten entstehen – weil beispielsweise ein auf fehlende Wartung zurückzuführender Schaden.

In diesen Branchen sind Firmenwagen verbreitet

Fahrzeugrückgabe

Insbesondere im Falle des Restwertleasings spielt die Fahrzeugrückgabe eine große Rolle. Grundsätzlich müssen Leasingkunden aber damit rechnen, dass sie für bestimmte Mängel oder Schäden infolge der Rückgabe zur Kasse gebeten werden.
Der Tipp des Fachanwalts für Verkehrsrecht: "Sie sollten den Fahrzeugzustand sorgfältig dokumentieren, etwa Fahrzeug von innen und außen fotografieren, auch Tachostand und Papiere. Ist Streit schon absehbar, sollten sie ein Gutachten eines von ihnen selbst ausgewählten Sachverständigen einholen." Für die Fahrzeugrückgabe kann und wird häufig ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen, der Schäden und Mängel bewertet und den Wert des Leasingautos ermittelt. Nicht nur der TÜV, auch die Dekra und ähnliche Gutachter bieten solche Dienstleistungen für Leasingkunden und -unternehmen an. Auf deren Websites finden sich häufig auch Tabellen und Infobroschüren, die Tipps geben, etwa auf welche Mängel besonders Acht gegeben wird und welche eher als unerheblich gelten. So können Kunden mögliche Mehrkosten frühzeitig kalkulieren oder die Schäden noch beheben lassen.

"Ein unabhängiges Rückgabegutachten dokumentiert den Istzustand des Fahrzeuges und sollte möglichst direkt am Tage der Rückgabe und in Anwesenheit des Leasingnehmers erstellt werden", empfiehlt TÜV-Experte Richter. "Leasingnehmer sollten immer auf ein unabhängiges Gutachten bestehen, welches in Abhängigkeit von Alter, Laufleistung und Nutzung des Fahrzeuges erstellt wird."

Wer bei der Fahrzeugrückgabe unter Druck gesetzt wird, sollte trotzdem nichts unterschreiben, rät Goldkamp: "Denn die meisten Rückgabeprotokolle enthalten für den Kunden nachteilhafte Klauseln. Der Kunde schuldet nur die Rückgabe des Fahrzeugs, keine Unterschriften oder Erklärungen."

Wichtig: Fällt im Monat der Fahrzeugrückgabe die Hauptuntersuchung an, müssen Leasingkunden diese noch durchführen (Ausnahme: Full-Service-Leasing), da das Fahrzeug im fahrtüchtigen Zustand zurückgegeben werden muss. Da die Hauptuntersuchung fällig ist, gilt das Fahrzeug ohne neue HU als nur bedingt verkehrstüchtig – an diesen Ausgaben auf den letzten Drücker führt also kein Weg vorbei.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%