Brandbrief an Merkel SPD-Ministerium fordert Landeverbot für Kuwait Airways

Das Frankfurter Urteil, die Beförderung eines israelischen Passagiers sei für Kuwait Airways nicht „zumutbar“, alarmiert die Politik. Nun soll die Kanzlerin eingreifen, fordert das SPD-geführte Justizministerium.

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Kuwait Airways: Flugverbot für Israeli hat Nachspiel Quelle: AP

Berlin Angesichts der Nichtbeförderung eines Israelis durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways wird innerhalb der Bundesregierung der Ruf nach drastischen Konsequenzen laut. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange, forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, sich für ein Landeverbot gegen die Airline einzusetzen.

Auslöser der Forderung ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Donnerstag (AZ 2-24 O 37/17). Die Richter hatten die Klage eines Israelis abgewiesen, der von der Airline verlangt hatte, befördert und wegen Diskriminierung entschädigt zu werden. Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet.

Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an. In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.

Lange schrieb in seinem Brief an Merkel, dass sie, die Kanzlerin, selbst immer wieder betont habe, dass die Sicherheit Israels Teil der deutschen Staatsräson sei. „Daher möchte ich Sie hiermit bitten, als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland sich persönlich dafür einzusetzen, dass der Kuwait Airways umgehend alle Landerechte in Deutschland entzogen werden.“

Deutschland dürfe niemals schweigen, „wenn Juden diskriminiert oder schikaniert werden“. Und gerade die deutsche Bundesregierung müsse deutlich machen, „dass wir diese Form der Diskriminierung und des Hasses ablehnen – und dass wir an der Seite unserer israelischen Freunde stehen“. Die Bundeskanzlerin müsse hier „klare Kante“ zeigen, mahnte der SPD-Politiker. „Unsere Freundschaft zu Israel ist unverhandelbar. Eine derartige Diskriminierung ist nicht tolerierbar.“

Lange schilderte in dem Schreiben, dass das Urteil des Frankfurter Landgerichts „hohe Wellen geschlagen“ habe. „Ich habe unzählige Anrufe von Freundinnen und Freunden aus den jüdischen Gemeinden, aber auch aus Israel erhalten, die mir ihre Fassungslosigkeit zum Ausdruck gebracht haben.“ Erst kürzlich habe Deutschland an den 9. November 1938, die Reichpogromnacht, gedacht. „Wir können nicht einerseits bei Gedenkveranstaltungen gemeinsam „Nie wieder!“ sagen, andererseits schweigen, wenn heute in Deutschland Aktivisten zum Boykott Israels aufrufen oder, wie in diesem Fall, eine Fluggesellschaft sich weigert, israelische Staatsangehörige zu befördern.“


Auch Auswärtiges Amt schaltet sich ein

Auch das SPD-geführte Auswärtige Amt hat sich eingeschaltet. „Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen“ zu erörtern, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, der „Welt“. Er teile die Sorge zum Beförderungsverbot von Israelis durch Kuwait Airways. Auch wenn dieses auf ein Gesetz zurückgehe, „ist mir unverständlich, wenn im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann“, sagte der SPD-Politiker.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte die Bundesregierung auf, sämtliche rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen. „Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf“, hieß es in einer Stellungnahme des Zentralrats. „Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnert an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten.“

Das Gericht konnte keine Diskriminierung des Klägers erkennen: Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.

„Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland“, sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. „Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben.“ Er kündigte Berufung an.

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